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Cinetech Münsterland Erlebniskino GmbH
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Internet: www.cinetech.de

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Ticketverkauf durch:

 

 

Die AGBs eines jeden Cinetech Kinos:

Liebe Gäste!

Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten:

Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf!
Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern.
Bestehen Zweifel über das Alter unserer jugendlichen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht ernorme wirtschaftliche Schäden im Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden.
Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, daß wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

"Schmuggler" sind im Kino unerwünscht!
Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten.
Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

Ohne Eintrittskarte läuft nichts!
Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muß im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen.
Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- € verpflichtet und erhalten Hausverbot.
Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen.

Preisgestaltung
Wir sind stets bemüht Ihnen möglichst viel Kino zum günstigen Preis zu bieten. Unsere verschiedenen Angebote und Spartage tragen zum Vergnügen unserer Gäste sehr dazu bei. Bitte beachten Sie dass die angegebenen Preise aus vielerlei Gründen höher ausfallen können, wenn der Film Überlänge hat, der Saal in mehrere Preiskategogien eingeteilt ist, an Feiertagen, durch Verleihervorgaben, besonders vertraglich vereinbarte Mindestpreise und sonstige kurzfristig notwendige Preisanpassungen. Außerdem sind bereits ermäßigte Eintrittspreise nicht mit Rabattcoupons kombinierbar. Begriffe wie "Superspartag", "Kinotag" oder "Premierentag" weisen auf vergünstigte Kinotage hin, "Familienkino" oder "Kinderkino" beziehen sich auf speziell ausgewiesene Filme und sind nicht für alle Filme im Programm gültig.

Qualität der Vorstellung
Wir sind stets bemüht Ihnen ein perfektes Bild- und Tonerlebnis zu bieten; falls Ihnen etwas auffällt, zögern Sie nicht unsere Mitarbeiter davon in Kenntnis zu setzen. Sie werden sich unverzüglich darum kümmern.
Wenn Sie mit der Qualität der Vorstellung aus nachvollziehbaren Gründen nicht zufrieden sind, geben wir Ihnen die Möglichkeit sich einen anderen Film anzusehen oder Sie erhalten von uns einen Gutschein für eine spätere Vorstellung. Natürlich ist dies nur möglich, wenn sie uns während der laufenden Vorstellung davon in Kenntnis setzen und sich den Film nicht bis zum Schluss ansehen. Eine Erstattung Ihres Eintrittsgeldes ist nicht möglich. Nach Ende der Vorstellung erlischt jeglicher Ersatzanspruch.

Haftung bei Ausfall oder aus sonstigen Gründen
Bei Ausfall einer fest gebuchten Vorstellung wegen nicht behebbarer technischer Probleme, Überbuchung oder aus sonstigen Gründen erstatten wir den Eintrittspreis in voller Höhe. Für sonstige Schäden und Aufwendungen haften wir - unter Ausschluss jeder weitergehenden Haftung - nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftunggesetz.

Hinweise Coupon-Aktion 24.08 - 30.09.2016:

Folgende Coupons sind nicht miteinander kombinierbar: "Premium-Ticket", "1 Flasche 0,7l Scavi & Ray gratis", "eine Popcorntüte gratis"

Zum Schluss:
Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.
Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seinen Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.


Gute Unterhaltung und viel Spaß!